Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

Kommunen bei Flüchtlingskosten nicht hängen lassen

Veröffentlicht am 22.05.2017 in Landespolitik
 

Fraktionsvize Sabine Wölfle: „Das Land muss seine Zusage endlich einlösen und den Kommunen die tatsächlichen Ausgaben für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen erstatten.“

Nachdem viele Landkreise und Große Kreisstädte bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen mit Millionenbeträgen in Vorleistung gegangen sind, hält Fraktionsvize Sabine Wölfle die entsprechenden Forderungen der Kommunen auf Nachzahlungen für absolut berechtigt. „Strobls Hinhaltetaktik ist nicht länger hinnehmbar“, sagte Wölfle. „Das Land hat die Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten zugesagt. Es ist höchste Zeit, dass jetzt wenigstens für das Jahr 2015 Geld fließt.“

Dass die gesetzliche Kostenpauschale auf Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) nicht auskömmlich sei, habe schon die Abrechnung der liegenschaftsbezogenen Anteile für das Jahr 2014 gezeigt. Für 35 der insgesamt 43 Stadt- und Landkreise gab es seinerzeit satte Nachschlagszahlungen vom Land.

„Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb es für die betroffenen Kommunen neben der gesetzlich garantierten Pauschale nicht wenigstens eine Abschlagszahlung geben kann“, so Wölfle. Auf eine entsprechende Nachfrage Wölfles in der Mündlichen Fragestunde des Landtags am 11. Mai hatte Innenminister Strobl „sich gewunden und herum geeiert“. Demnach stünde die Nachprüfung der Rechnungsabschlüsse vor dem Abschluss, es bedürfe wohl aber noch einer Gesetzesänderung. Wölfe hat für die Verärgerung der Kommunen vollstes Verständnis. „Nicht nur meine, sondern auch die Geduld der Landkreise ist nun zu Ende. Strobl muss schleunigst liefern“, unterstrich Wölfle.