Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD begrüßt Entscheidung zum dritten Geschlecht

Veröffentlicht am 08.11.2017 in Bundespolitik
 

Daniel Born: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist Bestätigung unserer politischen Linie für mehr Akzeptanz und gleiche Rechte“

Die SPD-Landtagfraktion begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass im Geburtenregister ein drittes Geschlecht neben „männlich“ und „weiblich“ eingeführt werden muss. Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, soll damit ermöglicht werden, ihre Geschlechtsidentität positiv eintragen zu lassen.

Daniel Born, Sprecher der SPD-Landtagsfraktion für LSBTTIQ-Menschen, freut sich über diese wegweisende Entscheidung: „Das Leben soll positiv beginnen, auch mit dem Eintrag in das Geburtsregister. Deshalb ist es wichtig, dass sich hier alle Menschen mit ihrer geschlechtlichen Identität wiederfinden.“ Das Bundesverfassungsgericht habe mit dem heutigen Beschluss die Grundlage dafür gelegt. Er hofft, dass die nun gebotene Gesetzgebung im Bund zügig erfolgt und gleichzeitig geklärt wird, inwieweit im Nachgang Landesrecht anzupassen ist. Bereits ab heute müsse überlegt werden, welche Auswirkungen die heutige Entscheidung auf das Verwaltungshandeln der Landes- und Kommunalbehörden in Baden-Württemberg hat.

Born ergänzt: „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zudem auch eine Bestätigung unserer politischen Linie für mehr Akzeptanz und gleiche Rechte in Baden-Württemberg gegenüber lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen, transgender, queeren und in diesem Fall speziell intersexuellen Menschen.“