Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD fordert Statusbericht 2017 für anstehende Haushaltsberatungen

Veröffentlicht am 26.09.2017 in Pressemitteilungen
 

Peter Hofelich: „Finanzministerin räumt erstmals ein, dass es nach wie vor Reserven in Milliardenhöhe gibt"

Der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion sieht sich im heutigen Beschluss des Kabinetts zum Doppelhaushalt 2018/2019 bestätigt. „Mit der Verwendung von 2,7 Milliarden Euro Überschüssen der Vorjahre räumt die Finanzministerin Edith Sitzmann erstmals ein, dass es nach wie vor Reserven in Milliardenhöhe gibt“, so Hofelich und führt weiter aus: „Wichtig wäre jetzt auch ein mehr an Transparenz für das laufende Haushaltsjahr, in dem angesichts sprudelnder Steuereinnahmen alles andere als ein weiterer Milliardenüberschuss eine faustdicke Überraschung wäre.“

Deshalb fordert er die Ministerin auf, zu Beginn der Haushaltsberatungen einen Statusbericht für das Jahr 2017 abzugeben. Sonst seien die Haushaltsberatungen schon überholt, bevor sie überhaupt begonnen hätten. „Zusammen mit den hohen Rücklagen stehen nach unseren Schätzungen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vier bis fünf Milliarden Euro zur Verfügung, die vor allem für die Tilgung von Kreditmarktschulden und ein echtes Investitionsprogramm genutzt werden sollten“ argumentiert Hofelich weiter.

Als weiterhin intransparent bezeichnet Hofelich die immer wieder von der Landesregierung angeführte notwendige Konsolidierung. Ehrlich wäre es seiner Meinung nach, zuzugeben, dass die Regierung vor allem bei den Kommunen und den Studierenden strukturelle Einsparungen in einer Größenordnung von 300 Millionen Euro vornehmen werde, ansonsten aber strukturell mehr ausgeben als einsparen werde. Abenteuerlich bleibe die Interpretation der einfach-gesetzlichen Schuldenbremse, die für 2018 und 2019 jetzt eine Tilgungsverpflichtung von 2,4 Milliarden Euro vorsehe. „Landesschulden werden nicht durch ein kommunales Sanierungsprogramm getilgt, sondern u.a. durch Landesinvestitionen, die höher liegen als die kalkulierten Abschreibungen.“