Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD-Fraktion unterstützt baden-württembergischen Handwerkstag bei Kampf gegen Schwarzarbeit

Veröffentlicht am 18.01.2018 in Landespolitik
 

Andreas Stoch: „Um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, muss der mögliche Bußgeldrahmen vollumfänglich ausgeschöpft werden“

Dr. Boris Weirauch: „Die Ausstattung des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit muss verbessert werden“

Mit seinem Positionspapier zur Bekämpfung von Schwarzarbeit konnte der baden-württembergische Handwerkstag (BWHT) mit Hauptgeschäftsführer Oskar Vogel in einem Gespräch in der SPD-Landtagsfraktion deren Fraktionsvorsitzenden Andreas Stoch und die Mitglieder des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau überzeugen. Gleich mehrere Handlungsfelder kristallisierten sich in der gemeinsamen Sitzung heraus, bei denen die SPD für die notwendige politische Unterstützung sorgen will.

Bedenklich stimmt zum Beispiel die Tatsache, dass die in Baden-Württemberg wegen Schwarzarbeit verhängten Bußgelder von Jahr zu Jahr sinken, während die Fallzahlen gleichzeitig steigen. „Da müssen wir auf jeden Fall nachhaken, hier scheint es in Baden-Württemberg regelrechte weiße Flecken zu geben, also Regionen, in denen gar nicht oder nur selten mal Bußgelder ausgesprochen werden“, erläutert Stoch und ergänzt: „Um Schwarzarbeit wirksam bekämpfen zu können, muss der vorhandene Bußgeldrahmen vollumfänglich ausgeschöpft werden.“

Auch machen die Zahlen deutlich, dass die Ermittlungsbehörden besser ausgestattet werden müssen. „Die Ausstattung des Zolls und die Kooperationsmöglichkeiten mit den Handwerkskammern muss eindeutig verbessert werden“, fasst der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Boris Weirauch, zusammen und ergänzt: „Wenn Anzeigen ins Leere verlaufen, entmutigt dies Betriebe, Verdachtsfälle überhaupt zu melden.“

Stoch und Weirauch begrüßen ausdrücklich das Engagement des baden-württembergischen Handwerkstags gegen die Schwarzarbeit: „Wir sind uns alle einig, dass gesetzestreu agierende Betriebe und Unternehmen keine Nachteile im Wettbewerb haben dürfen, weil unehrliche Konkurrenten nicht angemessen verfolgt werden.“