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Dr. Stefan Fulst-Blei

„Unzulänglich“: SPD kritisiert Krankenhausbauprogramm

Veröffentlicht am 04.04.2017 in Pressemitteilungen
 

Gesundheitsexperte Rainer Hinderer: „Die Investitionen im Krankenhausbauprogramm erreichen nicht mehr das Niveau von Grün-Rot und bleiben hinter den Ankündigungen von Minister Lucha zurück.“

SPD-Gesundheitsexperte Rainer Hinderer hat kritisiert, dass das Jahreskrankenhausbauprogramm des Landes um über 50 Millionen Euro hinter dem Haushaltsansatz des letzten Jahres zurückbleibt, obwohl insgesamt mehr Mittel für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt werden. Mit den dort eingesparten Mitteln werde jetzt die Kofinanzierung derjenigen Gelder sichergestellt, die Baden-Württemberg für den Krankenhausstrukturfonds aus dem Bund erhält. „Die Investitionen im Jahreskrankenhausbauprogramm erreichen nicht mehr das Niveau von Grün-Rot und bleiben hinter den bisherigen Ankündigungen von Minister Lucha zurück“, sagte Hinderer.

Eigentlich sei der Erhalt der Bundesmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds an die Bedingung geknüpft, dass die Kofinanzierung aus zusätzlichen Haushaltsmitteln erfolge, was Sozialminister Lucha (Grüne) auch öffentlich versprochen habe. Die grün-schwarze Landesregierung mache sich jetzt mit einem haushaltspolitischen Trick den Umstand zunutze, dass die frühere Sozialministerin Katrin Altpeter unterstützt vom früheren Finanzminister Nils Schmid (beide SPD) die Investitionsförderung für die Krankenhäuser im Land seit 2011 massiv ausgebaut und damit auf die Notlagen der Kliniken reagiert habe, erläuterte Hinderer.

Grün-Schwarz werde bei der Krankenhausfinanzierung auch gegenüber Ankündigungen im Koalitionsvertrag und in den genauer fixierten Geheimabreden wortbrüchig. Dort seien 65 Millionen Euro für die Kofinanzierung der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds noch als „vom Haushaltsvorbehalt ausgenommene Mehrbedarfe“ fixiert worden.

Nachdem die SPD-Fraktion in einem Berichtsantrag (Drucksache 16/1704) noch einmal das Finanzgebaren von Grün-Schwarz im Sozialetat thematisiert hatte, erklärte der Chef der Staatskanzlei Murawski in der Stellungnahme der Landesregierung, dass es sich bei solchen Vereinbarungen „um rein politische Absprachen und Willensbekundungen, die rechtlich nicht bindend sind und die das Königsrecht des Parlaments, über den Haushalt zu entscheiden, in keiner Weise beeinträchtigen“ handele.

„Keiner weiß mehr so richtig, was die Handlungsgrundlage für die grün-schwarze Politik in diesem Bereich noch sein soll“, resümierte Hinderer. Außerdem hätten die beiden Regierungsfraktionen von Grünen und CDU gerne gemeinsam mit der SPD das Königsrecht des Parlaments für eine aufgestockte Krankenhausinvestitionsförderung nutzen können.

Hinweis:

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz des Bundes wurde zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung (insbesondere Abbau von Überkapazitäten) beim Bundesversicherungsamt ein Fonds in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro eingerichtet. Die Mittel werden nur bewilligt, wenn die antragstellenden Länder, gegebenenfalls gemeinsam mit dem Träger der zu fördernden Einrichtung, mindestens 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten des Vorhabens tragen.