Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

AfD hat mit unrechtmäßigen Einsatz von Fraktionsmitteln im Wahlkampf demokratische Spielregeln mit Füßen getreten

Veröffentlicht am 28.12.2018 in Landespolitik
 

Reinhold Gall, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, zur Vorhaltung der unzulässigen Wahlwerbung durch die AfD-Landtagsfraktion im Bundestagswahlkampf 2017:

„Bereits vor eineinhalb Jahren hat die SPD-Landtagsfraktion eine Überprüfung der rechtmäßigen Verwendung von Fraktionsgeldern durch die AfD-Fraktion von der Landtagsverwaltung und dem Landesrechnungshof gefordert. Hintergrund dieses Vorstoßes war damals die jetzt auch vom Rechnungshof bemängelte Wahlwerbung der AfD-Landtagsfraktion im Bundestagswahlkampf. Somit bestätigt der vorliegende Bericht unsere damals erhobenen Vorwürfe und macht einmal mehr deutlich, wie die AfD gegen gesetzliche Regeln verstößt und in diesem Fall durch den unrechtmäßigen Einsatz von Fraktionsmitteln im Wahlkampf auch die demokratischen Spielregeln mit Füßen getreten hat.

Die AfD-Landtagsfraktion muss nun umgehend die unrechtmäßig verwendeten Fraktionsgelder an die Landtagsverwaltung zurückzahlen. Landtagspräsidentin Muhterem Aras sollte nicht bis zur Fraktionsklausur der AfD warten, sondern schnellstmöglich ihren Rückzahlungsanspruch beziffern und geltend machen. Die Ankündigung des AfD-Fraktionsvorsitzenden Bernd Gögel, eventuell Rechtsmittel gegen einen Bericht des Rechnungshofs einzulegen, ist lächerlich und entbehrt jeglicher Grundlage.“