Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD fordert Geschwisterregelung und klare Regeln für Schulgelderlass bei Privatschulen

Veröffentlicht am 22.09.2017 in Pressemitteilungen
 

Dr. Fulst-Blei MdL: „Der vorliegende Gesetzesentwurf muss Familien mit geringem Einkommen noch besser schützen“

Nach den heutigen Beratungen im Bildungsausschuss zur Neuregelung der Privatschulfinanzierung sieht SPD-Fraktionsvize Dr. Stefan Fulst-Blei weiterhin Klärungsbedarf: „Der vorliegende Gesetzentwurf muss Familien mit geringen Einkommen noch besser schützen.“ Wichtig ist dem SPD-Bildungsexperten daher die Einführung einer Geschwisterregelung. „Die nun angedachte Regelung, dass Eltern nicht mehr als fünf Prozent ihres Nettohaushaltseinkommen für das Schulgeld eines Kindes aufbringen müssten, sollte aus unserer Sicht ausgedehnt werden auf alle Kinder einer Familie“, fordert Fulst-Blei.

Er begrüßt die Festlegung der Schulgeld-Obergrenze auf 160 Euro, betont aber zugleich, dass dieser Betrag gerade bei Familien, die mehrere Kinder in einer Privatschule unterbringen wollen, hart zu Buche schlagen könnte. „Eine mögliche Beschämung von Familien, die nicht in der Lage sind, das volle Schulgeld zu zahlen, muss in jedem Fall vermieden werden“, so der SPD-Fraktionsvize. Dementsprechend müsste es klare und transparente Regelungen zur Reduktion oder den Erlass von Schulgeld geben, deren Einhaltung von den Behörden regelmäßig geprüft werden müsste.

Fulst-Blei bedauert zudem, dass die Regierungsfraktionen der berechtigten Kritik der Physiotherapieschulen im Gesetzesentwurf weiterhin keine Rechnung tragen. Diese müssen bei dem neuen Finanzierungsmodell mit einem Defizit von knapp 4.000 Euro pro Schüler oder Schülerin im Jahr rechnen. „Die Landesregierung kann doch nicht ernsthaft nächste Woche ein Gesetz beschließen wollen, das die Physiotherapieschulen in den finanziellen Ruin treiben wird“, ärgert sich Fulst-Blei. Die Grünen gaben sich im Ausschuss auffällig wortkarg, obwohl sie das für die Berechnung der Kopfsätze zuständige Sozialministerium innehaben und ihnen die notwendigen Gutachten seit Monaten vorliegen.

Der von SPD und FDP gestellte Antrag, einen realistischen Kopfsatz für die Physiotherapieschulen zu ermitteln, fand im Ausschuss keine Mehrheit. Im Rahmen der ebenfalls von SPD und FDP initiierten und mit einer überraschenden Mehrheit befürworteten öffentlichen Anhörung hatten sowohl Vertreter der freien Schulen als auch die der Physiotherapieschulen die existenzgefährdende Wirkung des vorliegenden Gesetzentwurfs betont.