Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 26. Oktober 2011 das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer beschlossen
Hier-nach erhöht sich der Steuersatz der Grunderwerbsteuer von bislang 3,5 Prozent auf nunmehr 5 Prozent. Ausweislich des Gesetzeswortlauts tritt das Gesetz nach seiner Verkündung in Kraft. Die Verkündung im Gesetzblatt für Baden-Württemberg ist für den 4. November 2011 vorgesehen. Dies bedeutet, dass die neue gesetzliche Regelung ab dem 5. November 2011 zur Anwendung gelangt.