Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

Finanzspritze für Mannheim

Veröffentlicht am 30.06.2015 in Pressemitteilungen

Knapp 8 Millionen zusätzlich aus kommunaler Investitionsförderung.

Die grün-rote Landesregierung hat über die Verteilung der insgesamt 248 Millionen Euro für die Kommunen in Baden-Württemberg entschieden, die dem Land nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz zur Verfügung stehen. Neben den 80 Millionen, die je zur Hälfte direkt in den Breitbandausbau und den Ausgleichstock für leistungsschwache Gemeinden fließen, werden 168 Millionen pauschal an die Kommunen des Landes verteilt.

„Mit Entscheidung der Landesregierung über die Mittel stehen Mannheim zusätzliche 8 Millionen Euro beispielsweise für kommunale Aufgaben im Bereich der Lärmbekämpfung, energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude oder im Bildungsbereich zur Verfügung. Eine gute Nachricht", finden die Mannheimer Landtagsabgeordneten Heberer, Fulst-Blei (beide SPD) und Raufelder (Grüne).

 

 

Hintergrundinformationen:

Das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz) hat der Bundestag im Mai 2015 beschlossen, im Juni stimmte der Bundesrat zu. Bundesweit stellt der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen davon rund 248 Millionen Euro.

Aufgabe der Länder ist es, den Kreis der Kommunen zu bestimmen, die eine Förderung erhalten. Die Verteilung von 168 Millionen Euro, die pauschal für Investitionen in Kommunen in Baden-Württemberg zur Verfügung stehen, erfolgt nach den Kriterien

·         Steuerkraft (unterdurchschnittliche Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum Finanzbedarf)

·         Arbeitslosenzahl (überdurchschnittliche Arbeitslosenzahl einer Gemeinde im Vergleich zum Landesdurchschnitt).