Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

Kleine Änderung – große Wirkung

Veröffentlicht am 29.05.2015 in Pressemitteilungen

Anpassung der Unterrichtsvergütungsverordnung sorgt für verbesserte Unterrichtsversorgung

Das Kultusministerium hat mit sofortiger Wirkung die Unterrichtsvergütungsverordnung angepasst. Mit der Änderung reagiert das Kultusministerium auf einen erkennbaren Personalbedarf an Grund-, Haupt- und Werkreal- sowie Sonderschulen, der vor allem durch erhöhte Schwangerschaften im Laufe des Schuljahres begründet ist.

In Verbindung mit verfügbaren Vertretungsmitteln der Schulaufsicht eröffnet die Neuregelung, dass Referendare mit 2. Staatsexamen freiwillig bis zu 24 zusätzlichen Unterrichtsstunden pro Monat halten können. Neben dem Ausbildungsgehalt werden diese Unterrichtsstunden auch zusätzlich vergütet. Bislang konnten nur Studienanwärter an beruflichen Schulen, Realschulen und Gymnasien neben der festgeschriebenen Zahl von Unterrichtseinheiten im Zuge der Ausbildung auf freiwilliger Basis vergütete Unterrichtseinheiten durchführen.

Der Abgeordnete Dr. Stefan Fulst-Blei freut sich über die hohe Flexibilität und den Pragmatismus des Kultusministeriums: „Mit dieser kleinen Änderung wird es gelingen, die Unterrichtssituation insbesondere an den Schulen zu verbessern, die über einen besonders hohen Krankenstand klagen. Ebenso zeigt sich, dass wir unser Versprechen einlösen möchten, eine verlässliche Unterrichtsversorgung im Land sicherzustellen. Bereits im Nachtragshaushalt wurden die Mittel der flexiblen Krankheitsreserve um weitere 10 bzw. 5 Millionen Euro auf jährlich rund 70 Millionen Euro aufgestockt.“