Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

Vorschlag für Landeskompetenzzentren führt in die Irre

Veröffentlicht am 14.07.2015 in Pressemitteilungen
 

Claus Schmiedel: „Wolf redet Unsinn und verlangt Unfug. Man merkt, dass er in die Materie nicht richtig eingestiegen ist“

 

Der Vorschlag von CDU-Fraktionschef Wolf zur Bündelung von Aufgaben in sogenannten Landeskompetenzzentren für Asyl und Flüchtlinge führt nach Ansicht des SPD-Fraktionsvorsitzenden Claus Schmiedel in die Irre. Er warnte vor der „Einrichtung von Riesenlagern“, die weder der Würde der Flüchtlinge noch den Erwartungen der Bevölkerung gerecht würden. „Wolf redet Unsinn und verlangt Unfug. Man merkt, dass er in die Materie nicht richtig eingestiegen ist“, kommentierte Schmiedel.

 

Anstatt auf völlig überdimensionierte Einrichtungen zuzusteuern, ist es nach den Worten Schmiedels „weiterhin der richtige Weg, Bürgerkriegsflüchtlinge, wie etwa aus Syrien, rasch mit einem Titel für ein Bleiberecht zu versehen, sie damit auf die Kommunen zu verteilen und dort mit der Arbeitsmarktintegration zu beginnen“. Zahlreiche Forderungen der CDU seien überdies mit bundespolitischen und rechtlichen Fallstricken behaftet. „Wolf hat mit keinem Wort gesagt, wie er diese lösen will“, so Schmiedel.

 

Dass Wolf haarscharf an den Sachverhalten vorbei rede, zeige auch die Forderung, in den vorgesehenen Landeskompetenzzentren Polizeiposten einzurichten. „Diese sind nur tagsüber besetzt. Deshalb ist es viel wirksamer, die Polizeireviere in den Einzugsgebieten der Landeserstaufnahmestellen mit Personal aufzustocken, damit Handlungsfähigkeit rund um die Uhr sichergestellt werden kann“, sagte Schmiedel. Er verwies auf das für Meßstetten zuständige Revier in Albstadt, das inzwischen sechs Beamte mehr hat.

 

Auch bei der Mindestwohnfläche für Flüchtlinge rege Wolf etwas an, was längst möglich ist. Schon heute könnten Kommunen angesichts der zugespitzten Zugangssituation nach geltendem Recht von der geplanten Erhöhung der Mindestwohnfäche befreit werden.

 

Hinsichtlich der von Wolf geforderten Lockerung von Auflagen für Kommunen etwa bei Dachbegrünungen oder barrierefreien Zugängen verwies Schmiedel auf die gängige Praxis. So seien die unteren Baurechtsbehörden bereits heute ausdrücklich angehalten, für Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge Ausnahmen von der geltenden Landesbauordnung zu erteilen, weil diese lediglich dem vorübergehenden Wohnen dienten.