Mannheimer SPD-Abgeordnete Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei: „Schwerer Schaden für unsere Stadt“: Meldeportal im Netz sammelt Erfahrungen Betroffener
Finanzielle Soforthilfen, die das Land Baden-Württemberg zu Beginn der Corona-Pandemie an betroffene Betriebe und Selbstständige ausgezahlt hat, müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern sie bis zum 7. April 2020 beantragt wurden. „Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in mehreren Musterverfahren festgestellt“, so der rechtspolitische Sprecher der SPD- Landtagsfraktion Dr. Boris Weirauch: „Trotzdem beharrt CDU-Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut bislang auf einer rechtswidrigen Praxis. Sie ist nicht bereit, auf die rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten. Das sind keine Einzelfälle: Alleine hier in Mannheim geht es laut dem Wirtschaftsministerium um rund 1.900 Fälle und insgesamt um bis zu 13,3 Millionen Euro. Das zeigt die Dimension des Missmanagements der Ministerin, mit spürbaren wirtschaftlichen Schäden, auch in unserer Stadt.“
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