Für Mannheim im Landtag

Dr. Stefan Fulst-Blei

Weirauch und Fulst-Blei begrüßen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse

Veröffentlicht am 01.12.2021 in Pressemitteilungen
 

Die Mannheimer SPD-Landtagsabgeordneten Dr. Boris Weirauch und Dr. Stefan Fulst-Blei begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsgemäßheit der Bundesnotbremse.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Boris Weirauch stellt klar: „Die heutigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind eindeutig. Die Maßnahmen der Bundesnotbremse zur Pandemiebekämpfung waren verfassungsgemäß und machen deutlich, dass der Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung in der konkreten Abwägung überragend wichtige Gemeinwohlbelange darstellen und in der Pandemie Individualgrundrechte dahinter zurücktreten“.

Weirauch und Fulst-Blei, der bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion ist, begrüßen zudem insbesonders die erstmalige Feststellung eines Grundrechts für Kinder und Jugendliche auf schulische Bildung: "Das Recht auf schulische Bildung ist jetzt ein Verfassungsgrundsatz. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht die Schulschließungen nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage für zulässig erklärt hat, ist es bemerkenswert, dass das Verfassungsgericht Kindern und Jugendlichen erstmals ein Grundrecht gegenüber dem Staat auf schulische Bildung, unter anderem einen Anspruch auf Einhaltung eines für ihre chancengleiche Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten unverzichtbaren Mindeststandards von Bildungsangeboten, anerkennt. Das Verfassungsgericht macht deutlich, dass Schulschließungen nur als Ultima Ratio und unter sehr engen Voraussetzungen zulässig sind.“

Die beiden Mannheimer SPD-Politiker sehen sich durch den Karlsruher Richterspruch in ihrer Forderung nach krisenfesten Klassenzimmern bestätigt: „Die Landesregierung muss ihre künftigen Entscheidungen an diesem Verfassungsgrundsatz zugunsten der Kinder und Jugendlichen messen lassen und alles unternehmen, um diesem Anspruch auch gerecht zu werden, um die Interessen der jungen Menschen auch in einer Pandemie zu wahren“.

Fulst-Blei macht mit Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Richtung Landesregierung deutlich: „Meines Erachtens bedarf es auf dieser Grundlage auch einer Reaktion hinsichtlich des massiven Unterrichtsausfall. Es fällt mir schwer zu glauben, wie vor dieser Rechtsprechung z.B. die Streichung von kompletten Schultagen, wie es in diesen Tagen mangels Lehrkräften an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum - früher Sonderschule - im Land erfolgt ist, dauerhaft rechtlich zu halten ist."