Zahlreiche Regelungen wurden nun präzisiert, so dass sich Unklarheiten aufgelöst haben. Unter anderem gilt nun:
- Die Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet.
- Wenn eine Einrichtung nicht von den Schließungen betroffen ist, haben die Betriebe und Einrichtungen mit Kundenverkehr in geschlossenen Räumen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert Warteschlangen vermieden werden
- Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren