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Dr. Stefan Fulst-Blei

SPD fordert neue Lohnuntergrenze für Aufträge der öffentlichen Hand

Veröffentlicht am 09.11.2017 in Pressemitteilungen
 

Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch: „Abschaffung einer eigenen Lohnuntergrenze ist einem so reichen Bundesland wie Baden-Württemberg unwürdig“

In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften stellt sich die SPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag gegen die von Grün-Schwarz geplante Entwertung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes. Ihr Fraktionsvorsitzender Andreas Stoch kritisiert dabei vor allem das Ansinnen, die Lohnuntergrenze für Aufträge der öffentlichen Hand an den gesetzlichen Mindestlohn zu koppeln und damit im selben Zug die bisherige Möglichkeit, eine höhere Lohnuntergrenze für Baden-Württemberg festzusetzen, abzuschaffen. „Das ist einem so reichen Bundesland wie Baden-Württemberg unwürdig“, erklärt Stoch und fordert deshalb, die Lohnuntergrenze für Aufträge der öffentlichen Hand so festzusetzen, dass sie sich zumindest an den Bedingungen und Untergrenzen des öffentlichen Diensts orientiert. „Unter heutigen Bedingungen im öffentlichen Tariflohn würde das einem Mindestlohn von 10,49 Euro bei Aufträgen der öffentlichen Hand entsprechen", führt er weiter aus. Seiner Ansicht nach gebe die Landesregierung ohne Not und ohne eigene Ideen ein Instrument auf, das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, deren Beschäftigung aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, neue Perspektiven schaffen würde, sie besser stellen könnte und dabei die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand betonen würde. Stoch kritisiert weiter den intransparenten Vorgang, das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz am Rande der Novellierung des Naturschutzgesetzes abfertigen zu wollen. "Dies zeigt einmal mehr, wie wenig Interesse diese Landesregierung an Beschäftigten und ihren Rechten hat", fasst Stoch zusammen. Die SPD-Fraktion fordert in ihrem Antrag, eine neue Lohnuntergrenze, nämlich die Entgeltgruppe 1 des öffentlichen Dienstes, in das Gesetz aufzunehmen. Dies sei bei Aufträgen aus öffentlichen Mitteln sachlich schlüssig, durch die regelmäßigen Anpassungen des Tarifvertrags der Länder dynamisch und bürokratievermeidend, sowie für Baden-Württemberg angemessener als sich lediglich auf den gesetzlichen Mindestlohn zu berufen.