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Dr. Stefan Fulst-Blei

Wohnraumförderung: Ist die mittelbare Belegung möglich?

Veröffentlicht am 16.03.2017 in Pressemitteilungen
 

Daniel Born: „Die Überprüfung des Instruments durch die EU ist kropfunnötig. Keinesfalls aber darf ein fehlendes Ergebnis die soziale Mietwohnraumförderung ab 1. April behindern.“

Schreiben an Ministerin Hoffmeister-Kraut hakt nach

Kann das Wohnraumförderprogramm des Landes zum 1. April 2017 nun mit dem bewährten Instrument der mittelbaren Belegung von Sozialwohnungen starten oder doch nicht? Hierzu hat SPD-Wohnraumexperte Daniel Born in einem Schreiben an Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) Auskunft erbeten. „Die SPD wie auch maßgebliche Akteure der Wohnungswirtschaft haben die erneute Überprüfung der mittelbaren Belegung durch die EU-Kommission als kropfunnötig bewertet. Keinesfalls darf aber ein ausstehendes Ergebnis die soziale Mietwohnraumförderung in Baden-Württemberg behindern“, erklärte Born.

Die zuständige Ministerin forderte Born auf, umgehend für Klarheit bei der Durchführung der Wohnraumförderung zu sorgen, zumal sie selbst immer davon gesprochen habe, die EU werde ihre Bewertung der mittelbaren Belegung sehr zeitnah vorlegen. Sollte diese Planungssicherheit vor dem Start des neuen Wohnraumförderprogramms nicht hergestellt werden können, wäre dies „ein großes Ärgernis, das Sie zu verantworten hätten“, heißt es in dem Schreiben Borns an Ministerin Hoffmeister-Kraut.

Bei der mittelbaren Belegung geht es darum, dass vom Land geförderter und mit Belegungs- und Mietpreisbindungen versehener neuer Wohnraum mit bereits bestehenden Wohnungen mit gleichem Wohnwert getauscht werden können. Nach den Worten Borns halten viele Städte die mittelbare Belegung für einen unverzichtbaren Hebel zur Erleichterung von sozialem Wohnungsbau und zugleich zur Vermeidung von sogenannten sozialen Brennpunkten.

Der SPD-Wohnungsbauexperte will von Hoffmeister-Kraut ferner wissen, wie der Zeitplan für die Überarbeitung der Landesbauordnung aussieht. Einem Medienbericht zufolge habe die Ministerin vor wenigen Tagen bei einer Konferenz im Landkreis Ravensburg erklärt, der verbindliche Ausweis von Grünflächen bei Neubauvorhaben und die Pflicht zur Einrichtung von wettergeschützten Fahrradabstellplätzen stünden auf dem Prüfstand.

Born hakt dazu in seinem Brief an Hoffmeister-Kraut nach und möchte wissen, „welche konkreten Schritte Ihrerseits nun geplant sind und bis wann mit Ergebnissen zu rechnen ist.“ Informationen zum Planungsstand seien auch deshalb von besonderem Interesse, weil der grüne Koalitionspartner beim Abbau von Hürden in der Landesbauordnung erkennbar auf der Bremse stehe.