Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt es, dass nach der Beschwerde von zwei Studierenden nun durch den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg geklärt werden muss, ob die Erhebung von internationalen Studiengebühren mit der Landesverfassung vereinbar ist. „Wir hielten die Gebühren von Anfang an für falsch, ungerecht und schädlich für die Internationalisierung an unseren Hochschulen. Aber eben auch für diskriminierend und sozial selektierend“, so die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Gabi Rolland. Die Beschwerden stuft sie als politisch geboten und rechtlich stichhaltig ein. Rolland verweist dabei auf den Wortlaut von Art. 11 Abs. 1 der Landesverfassung Baden-Württemberg: „Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.“